Betriebsvermögensfreibetrag für Nachlass eines Künstlers
Auch für den Nachlass eines Künstlers ist der Betriebsvermögensfreibetrag nicht von vornherein ausgeschlossen, nur weil die Erben nicht dieselbe Tätigkeit ausüben können.
Manchmal stellt der Nachlass eines Künstlers die Erben vor ein ästhetisches Dilemma, aber viel öfter noch vor ein steuerliches. So kann auch der Künstlernachlass Betriebsvermögen sein, denn diese Eigenschaft geht nicht allein deshalb verloren, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden kann.
Mit dieser Feststellung des Bundesfinanzhofs fängt das Problem jedoch erst an: Werden die Kunstwerke zu schnell verkauft, gilt das als freibetragsschädliche Betriebsveräußerung. Und entscheiden sich die Erben dafür, die Kunstwerke dauerhaft zu behalten, liegt in der Regel eine ebenso schädliche Betriebsaufgabe vor. In solchen Fällen ist daher eine Steuerplanung schon zu Lebzeiten des Künstlers keine schlechte Idee.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage