Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsbrille
Die steuerfreie Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille durch den Arbeitgeber ist nur dann möglich, wenn deren Notwendigkeit zuvor von einem Augenarzt diagnostiziert wurde.
Übernimmt der Arbeitgeber gemäß der gesetzlichen Verpflichtung die Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille, dann ist diese Kostenübernahme für den Arbeitnehmer steuerfrei. Das gilt jedoch nur, wenn eine fachkundige Person die Notwendigkeit einer solchen Brille bescheinigt. Die Finanzverwaltung hat nun ihre Auffassung kund getan, dass in diesem Fall nur ein Arzt als fachkundige Person gilt. Stammt die Bescheinigung nur von einem Optiker, bestünde für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme und damit keine Steuerfreiheit für den Arbeitgeber. Eine zweite Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist, dass die Verordnung durch den Arzt vor Anschaffung der Brille ausgestellt wurde.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025