Streit um Stückzinsen

Das Bundesfinanzministerium stellt rückwirkend die Steuerfreiheit für Stückzinsen auf vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Wertpapiere in Frage.

Der Ent­wurf eines Schrei­bens des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums zur Abgel­tungs­teu­er hat einen Streit um die steu­er­li­che Behand­lung von Stück­zin­sen aus­ge­löst. Stück­zin­sen ent­ste­hen, wenn der Ver­käu­fer eines fest­ver­zins­li­chen Wert­pa­piers vom Käu­fer neben dem Kurs­wert auch sei­nen Anteil am Kupon aus­ge­zahlt bekommt. Bis 2008 gal­ten die Stück­zin­sen als Zins­er­trä­ge, seit Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er jedoch als Teil des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns. Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne wie­der­um unter­lie­gen aber erst seit Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er unab­hän­gig von der Hal­te­frist gene­rell der Steu­er­pflicht.

Daher wären die Stück­zin­sen der vor dem 1. Janu­ar 2009 ange­schaff­ten Papie­re steu­er­frei, sofern die Spe­ku­la­ti­ons­frist abge­lau­fen ist. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um will mit sei­nem Schrei­ben nun aber ent­ge­gen der gesetz­li­chen Über­gangs­re­ge­lung auch die­se Stück­zin­sen dem steu­er­pflich­ti­gen Ertrag zuord­nen. Dage­gen wehrt sich der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band, denn auch wenn hier eine Besteue­rungs­lü­cke ent­stan­den ist, so kann sie doch nicht mit einem ein­fa­chen Ver­wal­tungs­schrei­ben geschlos­sen wer­den.