Arbeitszimmer wieder abziehbar
In bestimmten Fällen ist ein häusliches Arbeitszimmer nun wieder bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es zu verdanken, dass ein häusliches Arbeitszimmer in bestimmten Fällen wieder steuerlich anerkannt wird. Dazu muss die Nutzung mindestens 50 % der gesamten Tätigkeit ausmachen oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Finanzverwaltung hat bereits auf das Urteil reagiert und will es anwenden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt