Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn

Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..

Hat der Arbeit­ge­ber zu Unrecht Lohn­steu­er ange­mel­det und an das Finanz­amt abge­führt, dann zählt die­ser Betrag zumin­dest dann als Arbeits­lohn des Arbeit­neh­mers, wenn der Lohn­steu­er­ab­zug nicht mehr geän­dert wer­den kann. Des­halb ist auch die Anfech­tung eines Ein­kom­men­steu­er­be­scheids mit dem Ziel zuläs­sig, das Finanz­amt möge doch höhe­re Lohn­steu­er­ab­zugs­be­trä­ge anrech­nen.