Berufshaftpflichtversicherung für GmbH-Geschäftsführer

Existenzgründer sollten sich auch dann über eine Berufshaftpflichtversicherung Gedanken machen, wenn sie sich für eine GmbH als Rechtsform entschieden haben.

Man­che Geschäfts­füh­rer haben kei­ne Vor­stel­lung davon, dass es sinn­voll sein kann, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Häu­fig hört man die Fra­ge: “Wer soll denn Haft­pflicht­an­sprü­che der GmbH gel­tend machen? Die GmbH wird doch vom Geschäfts­füh­rer ver­tre­ten, und der wird doch nicht Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen sich selbst gel­tend machen.” Das ist zu kurz gedacht. Wenn eine GmbH insol­vent wird, wird der Insol­venz­ver­wal­ter die­se Ansprü­che gel­tend machen. Das geht schnel­ler, als sich das man­che Geschäfts­füh­rer vor­stel­len kön­nen. Wo ein Scha­den ist, da gibt es auch eine Ver­ant­wor­tung! Ein Scha­den lässt sich schnell bei Lie­fe­ran­ten, Arbeit­neh­mern, öffent­li­chen Kas­sen aus­ma­chen. Dann ist es bis zu einem Scha­den­er­satz­an­spruch gegen den frü­he­ren Geschäfts­füh­rer nicht mehr weit.

Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Geschäfts­füh­rer ist nicht bil­lig. Die Min­dest­prä­mie beträgt DM 5.000 bis DM 8.000 im Jahr bei einem Selbst­be­halt von DM 10.000. Die hohen Prä­mi­en bele­gen, dass hier ein wirk­li­cher Bedarf besteht, denn die Prä­mi­en wer­den nach der Scha­dens­häu­fig­keit und der Scha­dens­hö­he kal­ku­liert.