Büchermagazin und häusliches Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.

Haben Sie neben ihrem häus­li­chen Arbeits­zim­mer einen wei­te­ren Raum in Benut­zung, der berufs­ty­pisch und ein­kunfts­be­zo­gen genutzt wird, so wer­den die­se bei­den Räu­me steu­er­lich als Ein­heit bewer­tet und ins­ge­samt der Abzugs­be­schrän­kung unter­stellt. Vor­aus­set­zung für die Aner­ken­nung einer Ein­heit ist, dass bei­de Räu­me sich in einem Anwe­sen befin­den.

Bei­spiel: Sie unter­hal­ten sich im Erd­ge­schoss Ihres Hau­ses ein Arbeits­zim­mer. Zusätz­lich benut­zen Sie im Unter­ge­schoss zur Auf­be­wah­rung berufs­ty­pi­scher und ein­kunfts­be­zo­ge­ner Lite­ra­tur einen wei­te­ren Raum als Bücher­ma­ga­zin.