Solarstrom im Aufwind

Mit Sonderprogrammen fördert die Bundesregierung den Aufbau privater Solarstromanlagen. Aus einem Privatmann wird aber nur wegen einer Solaranlage noch kein Unternehmer.

Die Bun­des­re­gie­rung star­te­te Anfang 1999 das soge­nann­te 100.000-Dächer-Solarstromprogramm. Das Pro­gramm hat zum Ziel, rund 100.000 Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einer durch­schnitt­li­chen Spit­zen­leis­tung von 3 kW, d.h. ins­ge­samt rund 300 MW zu instal­lie­ren. Dazu wer­den für die Errich­tung und Erwei­te­rung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ab einer instal­lier­ten Spit­zen­leis­tung von ca. 1 kWp zins­ver­bil­lig­te Dar­le­hen gewährt. Antrags­be­rech­tigt sind Pri­vat­per­so­nen sowie klei­ne und mitt­le­re pri­va­te gewerb­li­che Unter­neh­men und frei­be­ruf­lich Täti­ge. Nähe­re Infor­ma­tio­nen dazu gibt es bei der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau.

Aller­dings meint das Hes­si­sche Finanz­ge­richt, dass aus einem Pri­vat­mann noch kein Unter­neh­mer wird, nur weil er den über­schüs­si­gen Strom an ein Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men ver­kauft. Dem­entspre­chend ist er auch nicht berech­tigt, die Vor­steu­er aus den Her­stel­lungs­kos­ten für die Solar­strom­an­la­ge gel­tend zu machen. In dem betref­fen­den Fall hat­te der Anla­gen­be­sit­zer jähr­lich Strom für etwa 290 Mark an das loka­le Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men gelie­fert und sah sich des­we­gen als Unter­neh­mer. Dem­entspre­chend woll­te er auch rund 12.500 Mark Vor­steu­er aus dem Bau der Anla­ge gel­tend machen, was ihm aber die Hes­si­schen Finanz­rich­ter ver­wei­ger­ten.