Auszahlung thesaurierter Gewinne

Für die Ausschüttung thesaurierter Gewinne kann keine Steuervergünstigung für eine mehrjährige Tätigkeit in Anspruch genommen werden.

Lässt sich ein GmbH-Gesell­schaf­ter auf einen Schlag die ange­sam­mel­ten Gewin­ne meh­re­rer Jah­re aus­zah­len, kann er dafür nicht die Steu­er­ermä­ßi­gung für die Ver­gü­tung einer mehr­jäh­ri­gen Tätig­keit in Anspruch neh­men. Die­se Ermä­ßi­gung gibt es nach Ansicht des Säch­si­schen Finanz­ge­richts nur bei einem unge­wöhn­li­chen oder aty­pi­schen Sach­ver­halt, der in die­sem Fall aber nicht vor­liegt.