Nächstes Konjunkturpaket in Arbeit

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um.

In den ver­gan­ge­nen zwölf Mona­ten hat die Repu­blik schon eini­ge Kon­junk­tur­pa­ke­te erlebt. Zum Glück trägt das nun vor­ge­leg­te Geset­zes­vor­ha­ben einen noch unver­brauch­ten Namen, womit sich die Fra­ge erüb­rigt, ob es sich nun um das drit­te, vier­te oder fünf­te Kon­junk­tur­pa­ket han­delt. Im Ein­zel­nen ent­hält der Geset­zes­ent­wurf die fol­gen­den Maß­nah­men und Ände­run­gen:

  • Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag: Das Kin­der­geld wird für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Par­al­lel dazu wird der Kin­der­frei­be­trag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro ange­ho­ben.

  • Gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter: Bei den Gewinn­ein­künf­ten besteht für alle nach dem 31. Dezem­ber 2009 ange­schaff­ten Wirt­schafts­gü­tern ein Wahl­recht, die­se bei Her­stel­lungs- oder Anschaf­fungs­kos­ten bis zu 410 Euro sofort abzu­schrei­ben oder die Pool­ab­schrei­bung für alle Wirt­schafts­gü­ter zwi­schen 150 und 1000 Euro anzu­wen­den. Das Wahl­recht ist für alle inner­halb eines Wirt­schafts­jah­res ange­schaff­ten Wirt­schafts­gü­ter ein­heit­lich aus­zu­üben.

  • Beher­ber­gungs­leis­tun­gen: Im März haben die EU-Finanz­mi­nis­ter den Mit­glieds­staa­ten die Mög­lich­keit eröff­net, den ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz auch für Beher­ber­gungs­leis­tun­gen anzu­wen­den. Ab 2010 soll die Opti­on auch in Deutsch­land gel­ten. Unter­neh­mer aus dem Hotel- und Gas­tro­no­mie­ge­wer­be müs­sen sich daher kurz­fris­tig auf die Umstel­lung vor­be­rei­ten, sodass die Rech­nungstel­lung ab Sil­ves­ter kor­rekt erfolgt.

  • Zins­schran­ke: Die Frei­gren­ze bei der Zins­schran­ke wird dau­er­haft von 1 auf 3 Mil­lio­nen Euro ange­ho­ben. Die vor­über­ge­hen­de Anhe­bung durch das Bür­ger­ent­las­tungs­ge­setz, die zum Jah­res­wech­sel wie­der aus­ge­lau­fen wäre, wird also ver­län­gert. Ein Vor­trag des EBITDA rück­wir­kend ab dem Jahr 2007 für einen Zeit­raum von jeweils fünf Jah­ren soll den Zins­ab­zug für die Unter­neh­men auch bei Kon­junk­tur­schwan­kun­gen ver­ste­ti­gen. Schließ­lich wird die Escape-Klau­sel so über­ar­bei­tet, dass sie für deut­sche Kon­zer­ne bes­ser anwend­bar ist.

  • Sanie­rungs­klau­sel und Man­tel­kauf: Auch hier wird die zeit­li­che Befris­tung einer durch das Bür­ger­ent­las­tungs­ge­setz bereits ein­ge­führ­ten Ände­rung auf­ge­ho­ben. Die kör­per­schaft­steu­er­li­che Sanie­rungs­klau­sel, durch die Ver­lus­te von gekauf­ten Fir­men mit eige­nen Gewin­nen ver­rech­net wer­den kön­nen, gilt somit unbe­fris­tet. Bei bestimm­ten Umstruk­tu­rie­run­gen inner­halb ver­bun­de­ner Unter­neh­men wird der Abzug von Ver­lus­ten wie­der zuge­las­sen. Und auch bei Betei­li­gungs­er­wer­ben wird der Über­gang der Ver­lus­te in Höhe der stil­len Reser­ven, die auf den erwor­be­nen Anteil ent­fal­len, wie­der zuge­las­sen.

  • Gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung: Der Hin­zu­rech­nungs­satz für Miet- und Pacht­zin­sen wird von 65% auf 50% redu­ziert. Alle übri­gen Fra­gen zur Gewer­be­steu­er wer­den der Kom­mis­si­on “Gemein­de­fi­nan­zen” über­tra­gen.

  • Erb­schaft­steu­er: Nach der gro­ßen kommt die ers­te klei­ne Erb­schaft­steu­er­re­form. Für Geschwis­ter und Geschwis­ter­kin­der wird ein neu­er Steu­er­ta­rif von 15 bis 43 % ein­ge­führt (bis­her 30 bis 50 %). Grö­ßer ist die Ände­rung bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge: Die Behal­tens­fris­ten für die bei­den Steu­er­be­frei­ungs­re­ge­lun­gen wer­den von 7 auf 5 und von 10 auf 7 Jah­re ver­kürzt. Außer­dem wer­den die gefor­der­ten Lohn­sum­men von 650 % auf 400 % respek­ti­ve von 1.000 % auf 700 % redu­ziert und gel­ten nun nur noch für Betrie­be mit mehr als 20 Beschäf­tig­ten (bis­her 10 Beschäf­tig­te).

  • Grund­er­werb­steu­er: Eine Kon­zern­klau­sel erleich­tert die Umstruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men, indem bestimm­te Grund­stücks- und Anteils­über­tra­gun­gen von der Grund­er­werb­steu­er befreit wer­den. Fris­ten­re­ge­lun­gen ver­hin­dern Mit­nah­me­ef­fek­te.

  • Ener­gie­steu­er: Auf die eigent­lich gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Redu­zie­rung der Steu­er­ent­las­tungs­sät­ze für Bio­die­sel und Pflan­zen­öl­kraft­stoff wird in den Jah­ren 2010 bis 2012 ver­zich­tet, sofern die EU die­ser Maß­nah­me zustimmt.

Alle Ände­run­gen durch das Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz sol­len zum 1. Janu­ar 2010 in Kraft tre­ten. Zusam­men mit den bereits beschlos­se­nen Ein­kom­men­steu­er­ent­las­tun­gen beläuft sich die Steu­er­ent­las­tung zum 1. Janu­ar 2010 damit auf ein Gesamt­vo­lu­men von rund 21 Mil­li­ar­den Euro.