Steuerklassenwahl für 2010

Ab 2010 Jahr können Doppelverdiener-Ehepaare neben den bekannten Steuerklassenkombinationen auch das neue Faktorverfahren wählen.

Bei­der­seits berufs­tä­ti­ge Ehe­gat­ten kön­nen bekannt­lich für den Lohn­steu­er­ab­zug wäh­len, ob sie bei­de in die Steu­er­klas­se IV ein­ge­ord­net wer­den wol­len oder ob der­je­ni­ge mit dem höhe­ren Ein­kom­men nach Steu­er­klas­se III und der ande­re nach Steu­er­klas­se V besteu­ert wer­den will. Ab 2010 gibt es außer­dem noch die Mög­lich­keit, die Kom­bi­na­ti­on IV/IV mit einem Fak­tor zu wäh­len, der die Auf­tei­lung der Steu­er­last zwi­schen bei­den Ehe­gat­ten regelt (Fak­to­ver­fah­ren). Um den Arbeit­neh­mer-Ehe­gat­ten die Steu­er­klas­sen­wahl zu erleich­tern, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ein Merk­blatt zur Steu­er­klas­sen­wahl her­aus­ge­ge­ben, in dem auch Tabel­len für das Fak­tor­ver­fah­ren ent­hal­ten sind. Das Merk­blatt steht unter ande­rem auf der Web­site des Minis­te­ri­ums zum Abruf bereit.