Erneute Fristverlängerung zur Satzungsänderung

Gemeinnützige Vereine erhalten eine letzte Fristverlängerung bis Ende 2010 zur Ergänzung ihrer Satzung um eine Vorgabe über die Vergütung des Vorstandes.

Wenn ein gemein­nüt­zi­ger Ver­ein die neue Mög­lich­keit nutzt, sei­nen Vor­stän­den eine pau­scha­le Tätig­keits­ver­gü­tung zu zah­len, muss dafür eine Grund­la­ge in der Sat­zung ver­an­kert sein. Wur­de die Zah­lung ohne ent­spre­chen­de Sat­zungs­grund­la­ge geleis­tet, muss der Ver­ein sei­ne Sat­zung nach­träg­lich ändern, um sei­ne Gemein­nüt­zig­keit nicht zu gefähr­den. Wohl zum letz­ten Mal hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun die Frist für eine ent­spre­chen­de Sat­zungs­än­de­rung ver­län­gert, und zwar bis zum 31. Dezem­ber 2010.