Sachbezugswerte für 2010
Während die Werte für eine freie Unterkunft konstant bleiben, steigen die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten um rund 2,5 %.
Mittlerweile stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2010 fest. Angehoben werden nur die Werte für Mahlzeiten, da die Inflationsrate bei Mieten und Nebenkosten im Vergleichszeitraum nur 0,2 % betrug. Die Werte betragen ab 2010 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 204 Euro oder täglich 6,80 Euro;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,17 Euro (2009: 7,00 Euro), davon entfallen 1,57 Euro auf ein Frühstück und je 2,80 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 215 Euro (bisher 210 Euro; Frühstück 47 statt 46 Euro, Mittag- und Abendessen 84 statt 82 Euro).
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026