Sachbezugswerte für 2010

Während die Werte für eine freie Unterkunft konstant bleiben, steigen die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten um rund 2,5 %.

Mitt­ler­wei­le ste­hen die Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2010 fest. Ange­ho­ben wer­den nur die Wer­te für Mahl­zei­ten, da die Infla­ti­ons­ra­te bei Mie­ten und Neben­kos­ten im Ver­gleichs­zeit­raum nur 0,2 % betrug. Die Wer­te betra­gen ab 2010 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 204 Euro oder täg­lich 6,80 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 7,17 Euro (2009: 7,00 Euro), davon ent­fal­len 1,57 Euro auf ein Früh­stück und je 2,80 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 215 Euro (bis­her 210 Euro; Früh­stück 47 statt 46 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 84 statt 82 Euro).