Bundestag stimmt Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu

Nachdem das steuerliche Sofortprogramm der neuen Bundesregierung die erste von zwei Hürden genommen hat, ist die Verabschiedung im Bundesrat weiter unsicher.

Der Bun­des­tag hat am 4. Dezem­ber dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz zuge­stimmt, das unter ande­rem die Erhö­hung des Kin­der­gelds und Kin­der­frei­be­trags umfasst. Die ent­schei­den­de Hür­de steht dem Gesetz jedoch noch bevor, denn am 18. Dezem­ber müs­sen auch die Län­der im Bun­des­rat dem Gesetz zustim­men. Noch ist aller­dings völ­lig unklar, wie die­se Abstim­mung aus­ge­hen wird, da sogar eini­ge schwarz-gel­be Lan­des­re­gie­run­gen wegen der hohen finan­zi­el­len Ein­bu­ßen für die Län­der Wider­stand ange­kün­digt haben.

Die Bun­des­re­gie­rung kann es sich jedoch nicht leis­ten, das Gesetz schei­tern zu las­sen. Daher sind zwei Sze­na­ri­en denk­bar: Ent­we­der erkauft man sich die Zustim­mung der Län­der mit finan­zi­el­len Zuge­ständ­nis­sen oder ein­zel­ne Maß­nah­men wer­den noch aus dem Gesetz gestri­chen. Umstrit­ten ist vor allem die Redu­zie­rung des Umsatz­steu­er­sat­zes auf Beher­ber­gungs­leis­tun­gen.