Prüfbericht hemmt nicht die Festsetzungsfrist

Allein durch das Verfassen eines Prüfberichts kann das Finanzamt nicht den Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist hemmen.

Führt ein Betriebs­prü­fer Ermitt­lungs­hand­lun­gen durch, dann hemmt er damit die Frist zur Fest­set­zung der Steu­ern. Die Zusam­men­fas­sung der Ergeb­nis­se einer Betriebs­prü­fung im Prüf­be­richt ist jedoch kei­ne Ermitt­lungs­hand­lung. Ergo kann das Finanz­amt trotz Prüf­be­richt auch kei­ne Steu­ern mehr fest­set­zen, wenn die Frist erst ein­mal abge­lau­fen ist.