Gewerbesteuerprivileg für Leasinggeschäfte
Die Finanzverwaltung hat Richtlinien für die Anwendung des Gewerbesteuerprivilegs von Finanzdienstleistern auf Leasing- und Factoringgeschäfte veröffentlicht.
Die Länderfinanzbehörden haben jetzt erläutert, unter welchen Umständen Leasing- und Factoringunternehmen vom Gewerbesteuerprivileg für Finanzdienstleister Gebrauch machen können. Die Vorgaben sind jedoch kompliziert und erfordern ggf. Umstrukturierungen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung