Beitragsbemessungsgrenzen 2010

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen zum Jahreswechsel entsprechend der Lohnentwicklung.

Wie gewohnt stei­gen auch dies­mal zum Jah­res­wech­sel die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 1.200 Euro auf 66.000 Euro (5.500 Euro mtl.) und im Osten eben­falls um 1.200 Euro auf 55.800 Euro (4.650 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung ist der Anstieg im Wes­ten höher, näm­lich um 1.800 Euro auf dann 81.600 Euro (6.800 Euro mtl.). Im Osten steigt die Gren­ze um 1.200 Euro auf 68.400 Euro (5.700 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und steigt um 900 Euro auf 45.000 Euro (3.750,00 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.950 Euro höher bei 49.950 Euro im Jahr (4.162,50 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, steigt im Wes­ten wie im Osten um je 420 Euro im Jahr. Die neu­en Wer­te betra­gen damit im Wes­ten 30.660 Euro im Jahr (2.555 Euro mtl.) und im Osten 26.040 Euro im Jahr (2.170 Euro mtl.).