Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen

Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die ab 1. Janu­ar 2010 gel­ten­den Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten bekannt gege­ben. Ände­run­gen erge­ben sich unter ande­rem für Finn­land, Nor­we­gen, Kana­da, Aus­tra­li­en, ver­schie­de­ne afri­ka­ni­sche Staa­ten sowie die meis­ten ara­bi­schen Staa­ten. Die Pausch­be­trä­ge für Über­nach­tungs­kos­ten gel­ten nur bei Erstat­tung durch den Arbeit­ge­ber. Für den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug sind die tat­säch­li­chen Kos­ten maß­ge­bend.