Steuerprivilegien unter Beschuss

Ein Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums empfiehlt die Streichung vieler Steuerprivilegien.

Um neue Geld­quel­len zu erschlie­ßen, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ein Gut­ach­ten von der Uni­ver­si­tät Köln erstel­len las­sen, in dem die Öko­no­men die 20 größ­ten Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen unter die Lupe nah­men. Nur 5 der 20 unter­such­ten Vor­schrif­ten erhiel­ten von den Öko­no­men grü­nes Licht, dar­un­ter der Spa­rer­frei­be­trag und die Zula­gen zur Ries­ter-Ren­te. Sofort abschaf­fen soll­te der Gesetz­ge­ber dage­gen 5 ande­re Pri­vi­le­gi­en, meint das Finanz­wis­sen­schaft­li­che For­schungs­in­sti­tut.

Das Pro­blem dabei: Auf der Streich­lis­te ganz oben ste­hen die steu­er­frei­en Zuschlä­ge für Sonn­tags-, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit. Die­se anzu­tas­ten käme jedoch einem Stich ins Wes­pen­nest gleich. Außer­dem emp­fiehlt das Gut­ach­ten die Abschaf­fung der Mine­ral­öl­steu­er­frei­heit für Kero­sin im inlän­di­schen Flug­ver­kehr, des ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­sat­zes für kul­tu­rel­le und unter­hal­ten­de Leis­tun­gen, der Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge und der Steu­er­för­de­rung von REIT-AGs.