Widerrufsbelehrung gemäß Fernabsatzgesetz

Laut Fernabsatzgesetz ist es notwendig, dass der Verbraucher beim Kauf über das Internet über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt wird.

Beim Kauf von Waren und Dienst­leis­tun­gen über das Inter­net muss der Ver­brau­cher gemäß dem Fern­ab­satz­ge­setz über sein Wider­rufs- und Rück­ga­be­recht belehrt wer­den. Nach ein­hel­li­ger Mei­nung in der Recht­spre­chung wür­de ein Unter­las­sen der Beleh­rung sowohl zu einer Ver­brau­cher­be­nach­tei­li­gung als auch zu einem Wett­be­werbs­ver­stoß in der Form eines Rechts­bruchs füh­ren.