Einspruch gegen einen Steuerbescheid

Für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten, die Steuer muss aber zunächst trotzdem bezahlt werden.

Der Ein­spruch muss bin­nen eines Monats bei dem Finanz­amt ein­ge­legt wer­den. Hier­zu ent­hält der Bescheid am Ende eine Rechts­be­helfs­be­leh­rung, die Sie sorg­fäl­tig lesen soll­ten. Geht der Ein­spruch nicht frist­ge­recht ein, so ist der Ein­spruch unzu­läs­sig. Haben Sie die Ein­spruchs­frist unver­schul­det ver­säumt, so kann Wie­der­ein­set­zung in den vori­gen Zustand gestellt wer­den. Dazu müs­sen Sie glaub­haft machen, dass Sie die Ein­spruchs­frist unver­schul­det ver­säumt haben.

Der Ein­spruch muss die Ent­schei­dung genau bezeich­nen, gegen die er sich rich­tet. Also die Steu­er­num­mer nicht ver­ges­sen! Eine Begrün­dung kön­nen Sie nach­rei­chen. Hier­zu kann Ihnen das Finanz­amt eine Frist set­zen.

Trotz des Ein­spruchs müs­sen Sie die fest­ge­setz­ten Steu­er bezah­len, andern­falls setzt das Finanz­amt Säum­nis­zu­schlä­ge fest. Mit den Finanz­be­am­ten ist nicht zu spa­ßen! Wol­len Sie die Steu­ern nicht bezahl­ten, so kön­nen Sie einen Antrag auf Aus­set­zung der Voll­zie­hung stel­len. Lehnt das Finanz­amt die Aus­set­zung ab, so ist der Weg zum Finanz­ge­richt offen.