Ansparrücklage für Existenzgründer

Mit der Ansparrücklage können Existenzgründer ihre Steuerlast in der Anfangsphase reduzieren. Auch Kapitalgesellschaften kommen dafür in Frage.

Die Anspar­rück­la­ge ist für Exis­tenz­grün­der von beson­de­rem Inter­es­se. Sie kön­nen ihre Steu­er­last in der Grün­dungs­pha­se damit erheb­lich ver­min­dern. Die steu­er­freie Rück­la­ge ver­dop­pelt sich für Exis­tenz­grün­der auf DM 600.000. Bei der Auf­lö­sung der Rück­la­ge nach einem 6 Jah­res­zeit­raum wer­den vom Finanz­amt kei­ne Zin­sen fest­setzt. Wenig bekannt ist, dass auch Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten Exis­tenz­grün­der sein kön­nen, wenn alle Gesell­schaf­ter die Vor­aus­set­zun­gen als Exis­tenz­grün­der erfül­len. Dies bedeu­tet, sie dür­fen inner­halb der letz­ten 5 Jah­re vor dem Jahr der Betriebs­er­öff­nung

  • weder an einer Kapi­tal­ge­sell­schaft unmit­tel­bar oder mit­tel­bar zu mehr als einem Zehn­tel betei­ligt gewe­sen sein,

  • noch Ein­künf­te aus Land- und Forst­wirt­schaft, Gewer­be­be­trieb oder selb­stän­di­ger Arbeit erzielt haben.