Gesetzliche Kündigungsfrist verstößt gegen Europarecht

Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.

Deut­sche Arbeits­ge­rich­te dür­fen das bis­he­ri­ge Kün­di­gungs­recht ab sofort nicht mehr unver­än­dert anwen­den. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat näm­lich die Vor­schrift ver­wor­fen, nach der Beschäf­ti­gungs­zei­ten vor dem 25. Lebens­jahr nicht für die Kün­di­gungs­frist ange­rech­net wer­den. Das ver­sto­ße gegen das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot aus Alters­grün­den. Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um arbei­tet bereits an einer ent­spre­chen­den Geset­zes­än­de­rung.