Klage gegen niedrigere Altersgrenze vorerst gescheitert

Das Finanzgericht München hält die Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahren auch ohne erweiterte Übergangsregelung für rechtmäßig.

Ein Vater schei­ter­te vor dem Finanz­ge­richt Mün­chen mit dem Ver­such, die Absen­kung der Alters­gren­ze für den Kin­der­geld­be­zug von 27 auf 25 Jah­re anzu­grei­fen. Weder haben die Rich­ter Beden­ken dage­gen, dass die Über­gangs­re­ge­lung nur die Geburts­jahr­gän­ge 1980 — 1982 erfasst, 1983 jedoch nicht mehr, noch sehen sie Anlass für einen Ver­trau­ens­schutz, weil der Sohn im Ver­trau­en auf die 27-Jah­res-Gren­ze ein Dop­pel­stu­di­um begon­nen hat­te. Jetzt muss der Bun­des­fi­nanz­hof über die Fra­ge ent­schei­den, bei dem nun die Revi­si­on gegen das Urteil anhän­gig ist.