Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben

Der Steuerberaterverband versucht noch, eine Abmilderung der Fristverkürzung bei den Zusammenfassenden Meldungen zu erreichen.

Ende Janu­ar hat der Bun­des­tag in ers­ter Lesung über das “Gesetz zur Umset­zung steu­er­li­cher EU-Vor­ga­ben sowie zur Ände­rung steu­er­li­cher Vor­schrif­ten” bera­ten. Bis Ende März könn­te das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren dann kom­plett abge­schlos­sen sein. Das Gesetz ent­hält zahl­rei­che Ände­run­gen, unter ande­rem bei der Umsatz­steu­er. Wäh­rend die ande­ren Ände­run­gen sofort nach der Ver­kün­dung oder sogar rück­wir­kend in Kraft tre­ten, sol­len die umsatz­steu­er­li­chen Ände­run­gen erst zum 1. Juli 2010 in Kraft tre­ten. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band ver­sucht hier noch eine Ände­rung bei den Zusam­men­fas­sen­den Mel­dun­gen zu errei­chen: Laut Gesetz­ent­wurf sol­len die­se zukünf­tig spä­tes­tens am 25. des Fol­ge­mo­nats abge­ge­ben wer­den. Damit ver­kürzt der Gesetz­ge­ber die von der EU gesetz­te Frist von einem Monat unnö­tig um wei­te­re fünf Tage.