Das Kreuz mit dem Schwarzgeld

Der deutsche Fiskus hat mittlerweile mehrere CD-Angebote mit Schweizer Kontendaten von deutschen Kapitalanlegern.

Genau zwei Jah­re ist es her, dass eine Daten­samm­lung mit Liech­ten­stei­ner Kon­to­da­ten vie­len Deut­schen den Schlaf geraubt hat. Und wäh­rend die Deut­schen Ende letz­ten Jah­res erst ein­mal wie­der ruhig schla­fen konn­ten, zit­ter­ten die Fran­zo­sen: Ein ehe­ma­li­ger Mit­ar­bei­ter der Schwei­zer HSBC-Filia­le bot dem Fran­zö­si­schen Fis­kus bri­san­te Kon­to­da­ten an. Seit Janu­ar ste­hen nun auch die Deut­schen mit Aus­lands­kon­ten wie­der unter Druck: Mitt­ler­wei­le sind schon drei unmo­ra­li­sche Ange­bo­te an den deut­schen Fis­kus bekannt gewor­den, von denen der wie­der­um min­des­tens eines anneh­men will.

Wer auch immer nun eine Ent­de­ckung fürch­tet, soll­te ernst­haft über eine Selbst­an­zei­ge nach­den­ken. Die schützt zwar nicht vor der dann fäl­li­gen Steu­er­nach­zah­lung samt Hin­ter­zie­hungs­zin­sen, dafür aber sehr wohl vor einer zusätz­li­chen Stra­fe. Und die kann im Ein­zel­fall hef­tig aus­fal­len, seit der Bun­des­ge­richts­hof im ver­gan­ge­nen Jahr ent­schie­den hat, dass ab einem Hin­ter­zie­hungs­be­trag von einer Mil­li­on Euro eine Bewäh­rungs­stra­fe nur noch in beson­ders begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len in Fra­ge kommt. Frü­her haben die Gerich­te selbst bei sol­chen Beträ­gen nur eher sel­ten eine Haft­stra­fe ver­hängt.

Doch für eine Selbst­an­zei­ge bleibt nur sehr wenig Zeit, denn die Straf­be­frei­ung greift nicht mehr, wenn der Steu­er­pflich­ti­ge bei ver­nünf­ti­ger Wür­di­gung aller Umstän­de ver­mu­ten muss, dass sei­ne Tat ent­deckt sein könn­te. Frü­hes­tens ist dies dann der Fall, wenn bekannt wird, wel­che Ban­ken betrof­fen sind, spä­tes­tens dann, wenn die CD-Daten mit den kon­kre­ten abge­ge­ben Steu­er­erklä­run­gen abge­gli­chen wer­den, teilt der Bun­des­ver­band der Steu­er­be­ra­ter dazu mit. Ist die­ser Zeit­punkt ver­stri­chen, kann die Selbst­an­zei­ge allen­falls noch straf­min­dern­de Wir­kung haben.

Außer­dem muss der reui­ge Sün­der in der Lage sein, die hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern kurz­fris­tig nach­zu­zah­len, da andern­falls kei­ne Straf­be­frei­ung ein­tritt. Eine Raten­zah­lung lässt das Finanz­amt nur mit einer sehr trif­ti­gen Begrün­dung zu, und ohne recht­zei­ti­ge Zah­lung hat die Selbst­an­zei­ge wie­der­um nur straf­mil­dern­de Wir­kung. Bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten ist übri­gens jeder für sei­ne Geld­an­la­ge straf­recht­lich selbst ver­ant­wort­lich. Weiß der Part­ner zwar von der gehei­men Geld­an­la­ge, hat sie aber nicht selbst ver­an­lasst oder unter­stützt, so ist er aus dem Schnei­der und braucht kei­ne Selbst­an­zei­ge abzu­ge­ben. Auch in ande­rer Hin­sicht dro­hen bei einer Selbst­an­zei­ge juris­ti­sche Fall­stri­cke. Im Ernst­fall bera­ten wir sie ger­ne zur rich­ti­gen Vor­ge­hens­wei­se.

Unter­des­sen kom­men inter­es­san­te Neu­ig­kei­ten aus Liech­ten­stein, wo der­zeit die juris­ti­sche Auf­ar­bei­tung der Liech­ten­stein-Affä­re läuft. Dort hat das fürst­li­che Land­ge­richt einem Kun­den der Fürs­ten­bank LGT Scha­dens­er­satz zuge­spro­chen, weil die Bank ihn zu spät über den Dieb­stahl sei­ner Kon­to­da­ten infor­miert habe. Dadurch habe er hier­zu­lan­de kei­ne straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge mehr abge­ben kön­nen, wes­halb ihm die Bank die zusätz­lich zur Steu­er fäl­li­ge Stra­fe in Höhe von 7,3 Mil­lio­nen Euro erset­zen soll. Die Bank aller­dings will sich gegen das Urteil weh­ren.