Prozesskosten als Werbungskosten

Prozesskosten im Zusammenhang mit einer günstigeren Finanzierung des Mietobjekts sind ebenfalls Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.

Pro­zess­kos­ten sind als Fol­ge­kos­ten ein­kom­men­steu­er­lich so zu behan­deln wie die Auf­wen­dun­gen, die Gegen­stand des Pro­zes­ses waren. Fal­len daher Anwalts­kos­ten im Zusam­men­hang mit einer güns­ti­ge­ren Gestal­tung des Finan­zie­rungs­kon­zepts für eine ver­mie­te­te Immo­bi­lie an, sind sie wie die Dar­le­hens­zin­sen als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.