Erbschaftsteuer auf Termfix-Lebensversicherungen

Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.

Ter­mi­fx-Ver­si­che­run­gen sind eine Unter­art der Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung mit einem beim Ver­trags­ab­schluss fest­ge­leg­ten Aus­zah­lungs­ter­min. Wenn die ver­si­cher­te Per­son (Ver­si­che­rungs­neh­mer und Erb­las­ser) vor die­sem Fäl­lig­keits­ter­min stirbt, wird die Ver­si­che­rung bis zur Fäl­lig­keit bei­trags­frei. Die Finanz­ver­wal­tung geht davon aus, dass die Erb­schaft­steu­er bei sol­chen Ver­si­che­run­gen bereits beim Tod des Erb­las­sers ent­steht und nicht erst mit dem spä­te­ren Fäl­lig­keits­ter­min. Das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men muss daher das Finanz­amt zum Todes­tag des Erb­las­sers über die Ver­si­che­rung infor­mie­ren.