Prozesskostenhilfe: Gerichte erhalten umfassendes Auskunftsrecht

Der Bundesrat will über neue Vorschriften den Missbrauch der Prozesskostenhilfe eindämmen und gibt den Gerichten dazu erweiterte Auskunftsrechte.

Weil den Län­dern die Kos­ten für die Pro­zess­kos­ten­hil­fe lang­sam über den Kopf wach­sen, haben sie den Gesetz­ent­wurf für ein Pro­zess­kos­ten­hil­fe­be­gren­zungs­ge­setz in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Dar­in wird neben einer Gebühr für die Antrags­prü­fung und ande­ren Maß­nah­men auch ein Aus­kunfts­an­spruch der Gerich­te fest­ge­schrie­ben, mit dem die­se bei den Finanz­äm­tern, der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht, den Sozi­al­leis­tungs­trä­gern und dem Arbeit­ge­ber die Anga­ben der Antrag­stel­ler über­prü­fen las­sen kön­nen.