Flugbenzin für Gelegenheitsflieger
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin auch für Unternehmen gilt, die nicht in erster Linie Luftfahrt betreiben.
Flugbenzin ist von der Mineralölsteuer befreit — allerdings nur für die gewerbliche Luftfahrt. Ein Unternehmer, der sein Flugzeug für Geschäftsreisen nutzt, wollte daher die Mineralölsteuer für diese Flüge erstattet haben. Da das Hauptzollamt von diesem Ansinnen wenig entzückt war, landete die Sache schließlich vor dem Bundesfinanzhof. Und der fragt nun beim Europäischen Gerichtshof an, wie denn die einschlägige EU-Richtlinie in dieser Frage auszulegen ist. Für Hobbypiloten, die ihr Luftfahrzeug auch geschäftlich nutzen, kann es sich daher lohnen, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform