Überschusserzielungsabsicht mit einem Immobilienfonds
Nur weil der Anlageprosket in seiner Ertragsplanung zeitlich befristet ist, darf das Finanzamt nicht automatisch auch von einer befristeten Beteiligung ausgehen.
Eine Überschusserzielungsabsicht ist grundsätzlich auch bei einer Investition in einem geschlossenen Immobilienfonds zu vermuten. Allein aus dem Umstand, dass im Anlageprospekt eine Ertragsplanung nur für 20 Jahre mit einer anschließenden Liquidationsphase vorgenommen wurde, darf das Finanzamt noch nicht folgern, dass eine von vorneherein zeitliche begrenzte Beteiligung beabsichtigt war, und deshalb auch nur dieser Zeitraum einer Prognoserechnung zugrunde zu legen ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026