Steuerabkommen mit der Schweiz

Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht Einigkeit über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das dem deutschen Fiskus umfangreichere Auskunftsrechte einräumt.

Deutsch­land und die Schweiz haben sich auf ein neu­es Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men geei­nigt. Nach die­sem Abkom­men will die Schweiz zukünf­tig Amts­hil­fe nach dem OECD-Stan­dard leis­ten. Damit gibt die Schweiz die Unter­schei­dung zwi­schen der in der Schweiz weit­ge­hend straf­frei­en Steu­er­hin­ter­zie­hung und dem Steu­er­be­trug auf. Noch ist das Abkom­men nicht in tro­cke­nen Tüchern, doch es besteht bereits Einig­keit auf Regie­rungs­ebe­ne. Erst wenn das Abkom­men von bei­den Län­dern ver­ab­schie­det wur­de, sol­len aber wei­te­re Details bekannt gege­ben wer­den. Alt­fäl­le wer­den von dem Abkom­men Berich­ten zufol­ge jedoch nicht erfasst.