Falsche Abrechnung rechtfertigt fristlose Kündigung

Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.

Schon eine klei­ne­re Schwin­de­lei recht­fer­tigt die frist­lo­se Kün­di­gung eines GmbH-Geschäfts­füh­rers. In einem Fall, über den das Ober­lan­des­ge­richt Cel­le ent­schei­den muss­te, hat­te der Geschäfts­füh­rer sich per Ersatz­be­leg 205 Euro für die Anschaf­fung eines Büro­ses­sels erstat­ten las­sen, obwohl der tat­säch­li­che Kauf­preis bei nur 30 Euro gele­gen hat­te.