Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.

Die obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der haben beschlos­sen, dass die Grund­er­werb­steu­er auf der Grund­la­ge von Grund­be­sitz­wer­ten und die Fest­set­zung von Grund­be­sitz­wer­ten selbst bis auf Wei­te­res nur vor­läu­fig fest­ge­setzt wer­den. Soweit Sie eben­falls betrof­fen sind, soll­ten Sie daher prü­fen, ob Ihr Steu­er­be­scheid den ent­spre­chen­den Vor­läu­fig­keits­ver­merk bereits ent­hält.