Kfz-Garantiezusage ist umsatzsteuerpflichtig
Eine Änderung der Rechtsprechung führt dazu, dass Garantiezusagen eines Kfz-Händlers jetzt nicht mehr umsatzsteuerfrei sind, sofern sie nicht ausschließlich die Erstattung der Reparaturkosten umfassen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem wichtigen Punkt seine Rechtsprechung geändert. Betroffen sind Garantiezusagen eines Autoverkäufers, durch die der Käufer wahlweise einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält. Bisher galten diese Garantiezusagen als umsatzsteuerfreie Leistung, jetzt sind sie umsatzsteuerpflichtig.
Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das dem Bundesfinanzhof keine Wahl ließ. Nach diesem Urteil ist nur die Übernahme von Geldverbindlichkeiten steuerfrei. Daher wäre die Garantiezusage nur dann weiterhin steuerfrei, wenn sie allein einen Reparaturkostenersatzanspruch abdecken würde.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle