Besteuerung der Altersrenten ist verfassungsgemäß
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er die Besteuerung von Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält. Auch wenn die Besteuerung im Einzelfall als ungerecht empfunden werde, müsse man dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte zugestehen. Das gilt zumindest dann, wenn nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird. Trotzdem hatte der Kläger, ein früher selbstständig tätiger Rentner, der erhebliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hatte, teilweise Erfolg: Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht hatten die Öffnungsklausel angewandt, die zumindest teilweise eine deutlich günstigere Besteuerung ermöglicht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR