Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit

Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

Kos­ten für die Erbaus­ein­an­der­set­zung sind als Nach­lass­ver­bind­lich­keit abzugs­fä­hig. Dass dazu auch die Kos­ten für die Bewer­tung der im Nach­lass ent­hal­te­nen Grund­stü­cke durch Sach­ver­stän­di­ge gehö­ren, hat der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt.