Fahrzeugbezogene Anwendung der 1 %-Regelung
Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1 %-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden.
Gehören mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, dann ist die 1 %-Regelung grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat. Mit dieser Entscheidung wendet sich der Bundesfinanzhof gegen einen Verwaltungserlass, nach dem in einem solchen Fall nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis der 1 %-Regelung unterworfen werden soll.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer