Vereinheitlichung der Rechnungsvorschriften

Die EU plant eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechnungsvorschriften, die spätestens ab 2013 gelten soll.

Wie im ver­gan­ge­nen Monat berich­tet, plant die EU eine Ver­ein­fa­chung des Vor­steu­er­ab­zugs aus elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen und eine Ver­ein­heit­li­chung der Rech­nungs­vor­schrif­ten ins­ge­samt. Bei­spiels­wei­se wer­den län­der­spe­zi­fi­sche Wahl­rech­te und Beson­der­hei­ten gestri­chen und EU-weit ein­heit­li­che Stan­dards für die Form und Dau­er (6 Jah­re) der Auf­be­wah­rung von Rech­nun­gen fest­ge­legt. Auch sol­len klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men zukünf­tig bis zu einer Jah­res­um­satz­gren­ze von 2 Mil­lio­nen Euro die Ist-Besteue­rung in Anspruch neh­men dür­fen. Als letz­te EU-Insti­tu­ti­on hat im April das EU-Par­la­ment die Ände­run­gen bera­ten, die von den Mit­glied­staa­ten bis zum 1. Janu­ar 2013 in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den müs­sen.