Ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei

Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.

Sta­tio­nä­re Hos­piz­leis­tun­gen sind in ihrer Gesamt­heit umsatz­steu­er­frei. Glei­ches gilt für ambu­lan­te Hos­piz­leis­tun­gen, wenn sie von Kran­ken­schwes­tern oder ver­gleich­ba­rem medi­zi­ni­schen Fach­per­so­nal erbracht wer­den. Ange­sichts der Ver­gleich­bar­keit sind die Leis­tun­gen der spe­zia­li­sier­ten ambu­lan­ten Pal­lia­tiv­ver­sor­gung eben­falls steu­er­frei, wenn sie unter der fach­li­chen Ver­ant­wor­tung von Ärz­ten, Kran­ken­schwes­tern oder ande­ren ver­gleich­bar qua­li­fi­zier­ten medi­zi­ni­schen Fach­kräf­ten erbracht wer­den.