Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

Auch wenn die Gewerbeuntersagung gelegentlich auch wegen Steuerschulden möglich ist, kommt sie während des Insolvenzverfahrens nicht in Frage.

In der Regel recht­fer­ti­gen hohe Steu­er­schul­den wegen der damit zum Aus­druck kom­men­den gewer­be­recht­li­chen Unzu­ver­läs­sig­keit die Unter­sa­gung des Gewer­bes. Wäh­rend des Insol­venz­ver­fah­rens darf ein bestehen­des Gewer­be jedoch nicht wegen unge­ord­ne­ter Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se unter­sagt wer­den, also auch nicht wegen Steu­er­rück­stän­den. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Trier gab damit dem Betrei­ber einer Gast­stät­te Recht, der noch offe­ne Steu­er­schul­den von rund 55.000 Euro hat­te.