Kulanz für Kurzarbeiter

Baden-Württemberg will den Kurzarbeitern eventuelle Steuernachzahlungen unbürokratisch stunden.

Allein in Baden-Würt­tem­berg sind knapp ein Vier­tel aller deut­schen Kurz­ar­bei­ter beschäf­tigt. Ihnen kommt das Land nun mit kulan­ten Stun­dungs­re­ge­lun­gen ent­ge­gen, wenn auf­grund des Kurz­ar­bei­ter­gel­des Steu­er­nach­zah­lun­gen fäl­lig wer­den. Sicher denkt die Finanz­ver­wal­tung dabei auch an sich selbst, denn sie rech­net mit vie­len Fäl­len und kann sich durch eine unbü­ro­kra­ti­sche­re Rege­lung eini­gen Arbeits­auf­wand spa­ren: Für maxi­mal sechs Mona­te sol­len Nach­zah­lun­gen von bis zu 5.000 Euro gestun­det wer­den. Not­wen­dig ist dazu jetzt nur ein form­lo­ser Antrag mit einer stich­hal­ti­gen Begrün­dung. Auf den sonst eben­falls aus­zu­fül­len­den umfang­rei­chen Fra­ge­bo­gen ver­zich­tet das Finanz­amt. Es bleibt zu hof­fen, dass ande­re Län­der die­sem Bei­spiel fol­gen.