Pkw-Überlassung an den Geschäftsführer

Die Überlassung eines Pkw durch eine GmbH an den Geschäftsführer unterliegt der Umsatzsteuer, da es sich dabei um eine steuerbare Leistung gegen eine Gegenleistung handelt.

Die Sach­zu­wen­dung gegen Arbeits­leis­tung ist ein tau­sch­ähn­li­cher Umsatz. Die antei­li­ge Arbeits­leis­tung ist das Ent­gelt für die Sach­zu­wen­dung. Ihr Wert ent­spricht dem Betrag, den die GmbH bereit ist, zusätz­lich zur Bar­ver­gü­tung auf­zu­wen­den. In die­sem Fall sind das die der GmbH ent­ste­hen­den Kos­ten für den über­las­se­nen Pkw. Das Über­las­sen des Pkw ohne Zah­lung einer Ver­gü­tung ist somit eine ent­gelt­li­che Über­las­sung. Hier­bei kommt es nicht dar­auf an, ob dem Unter­neh­mer ein Recht auf Vor­steu­er­ab­zug zusteht.