Pkw-Überlassung an den Geschäftsführer
Die Überlassung eines Pkw durch eine GmbH an den Geschäftsführer unterliegt der Umsatzsteuer, da es sich dabei um eine steuerbare Leistung gegen eine Gegenleistung handelt.
Die Sachzuwendung gegen Arbeitsleistung ist ein tauschähnlicher Umsatz. Die anteilige Arbeitsleistung ist das Entgelt für die Sachzuwendung. Ihr Wert entspricht dem Betrag, den die GmbH bereit ist, zusätzlich zur Barvergütung aufzuwenden. In diesem Fall sind das die der GmbH entstehenden Kosten für den überlassenen Pkw. Das Überlassen des Pkw ohne Zahlung einer Vergütung ist somit eine entgeltliche Überlassung. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem Unternehmer ein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform