Krankheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Krankheitsbedingte Kosten, die Sie für einen Elternteil tragen, werden nicht immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Tragen Sie für einen Elternteil Krankheitskosten, so können diese nicht immer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Besitzt Ihr Elternteil zum Beispiel ein selbstgenutztes Haus und ein weiteres Haus, das er Ihnen unentgeltlich überlässt, so handelt es sich zumindest bei einem der beiden Häuser um sogenanntes schädliches Vermögen. Ihrem Elternteil wäre die Verwertung dieses Vermögens zumutbar. In diesem Fall können Sie die Krankenkosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Textabsatz
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften