Krankheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Krankheitsbedingte Kosten, die Sie für einen Elternteil tragen, werden nicht immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Tra­gen Sie für einen Eltern­teil Krank­heits­kos­ten, so kön­nen die­se nicht immer als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend gemacht wer­den. Besitzt Ihr Eltern­teil zum Bei­spiel ein selbst­ge­nutz­tes Haus und ein wei­te­res Haus, das er Ihnen unent­gelt­lich über­lässt, so han­delt es sich zumin­dest bei einem der bei­den Häu­ser um soge­nann­tes schäd­li­ches Ver­mö­gen. Ihrem Eltern­teil wäre die Ver­wer­tung die­ses Ver­mö­gens zumut­bar. In die­sem Fall kön­nen Sie die Kran­ken­kos­ten nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend machen.

Text­ab­satz