Innergemeinschaftliche Lieferungen

Über den Umweg von innergemeinschaftlichen Lieferungen wird gerne Umsatzsteuer hinterzogen. Die Verluste haben derart großes Ausmaß angenommen, dass die Finanzverwaltung jetzt einiges daran setzt, die Betrüger dingfest zu machen.

Nach Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums wer­den in Deutsch­land jähr­lich DM 42 Mrd. an Umsatz­steu­er hin­ter­zo­gen. Die­se Sum­me ent­spricht der Net­to­kre­dit­auf­nah­me der Bun­des­re­pu­blik. Wir könn­ten den Schul­den­stand des Bun­des­haus­halts auf dem glei­chen Stand hal­ten, wenn die­se Mit­tel der Staats­kas­se zuflie­ßen wür­den. Es ist daher kein Wun­der, dass der Gesetz­ge­ber dar­über nach­denkt, wie man die­ser Steu­er­hin­ter­zie­hung Herr wer­den kann. Die Zeche müs­sen wir alle durch schär­fe­re Kon­trol­len bezah­len.

Die Hin­ter­zie­hung der Umsatz­steu­er läuft häu­fig wie folgt ab: Ein Unter­neh­men im EU-Aus­land lie­fert an deut­sches Unter­neh­men ohne Umsatz­steu­er. Das deut­sche Unter­neh­men lie­fert an ein wei­te­res deut­sches Unter­neh­men mit Vor­steu­er­ab­zug, führt aber die aus­ge­wie­se­ne Umsatz­steu­er nicht an das Finanz­amt ab. Das zwei­te deut­sche Unter­neh­men lie­fert die Ware steu­er­frei an das ers­te Unter­neh­men im EU-Aus­land. Je häu­fi­ger die­ser Waren­kreis­lauf wie­der­holt wird, um so bil­li­ger wird die Ware. Das ers­te deut­sche Unter­neh­men ist für die Finanz­ver­wal­tung nicht greif­bar, da das Geschäft abge­mel­det wur­de.

Die Finanz­ver­wal­tung setzt jetzt eini­ges dar­an, die Ver­ant­wort­li­chen für das ers­te deut­sche Unter­neh­men ding­fest zu machen, damit der­ar­ti­ge Karus­sell­ge­schäf­te ver­hin­dert wer­den kön­nen.