Vergünstigungen für Betriebsvermögen
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.
Betriebsvermögen, wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch Gewährung eines Freibetrags in Höhe von 500.000,- DM und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen in Höhe von 40 % von Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt. Zum begünstigten Betriebsvermögen gehören
-
das Betriebsvermögen von Einzelunternehmen
-
das Betriebsvermögen von Freiberuflern
-
Anteile an dem vorgenannten Betriebsvermögen und Teilbetriebe
-
Beteiligungen an gewerblich tätigen geprägten Personengesellschaften
-
Anteile an freiberuflich tätigen Personengesellschaften
Ausländisches Betriebsvermögen ist hingegen von den Vergünstigungen ausgeschlossen. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft zum Betriebsvermögen eines inländischen Gewerbebetriebs gehört.
Begünstigte Erwerber sind im Erbfall nicht nur die Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer und die überlebenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, auf die der Anteil des Verstorbenen übergeht. Bei einer Schenkung ist es notwendig, dass es sich um eine Gestaltung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge handelt. Der Schenker bestimmt stets selbst, ob und von wem der Freibetrag in Anspruch genommen wird.
Soll das begünstigte Vermögen auf mehrere Bedachte übergehen, steht der Freibetrag in Höhe von 500.000,- DM diesen Personen nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zu. Dazu muss der Freibetrag aufgeteilt werden. Der Erblasser kann die Aufteilung durch eine schriftliche Verfügung regeln. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, wird der Freibetrag nach der Erbquote unter den Erben aufgeteilt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften