Freistellungsaufträge und der Euro

Mit der endgültigen Umstellung von DM auf Euro am 1. Januar 2002 ergeben sich bei Freistellungsaufträgen neue Beträge.

Am 1. Janu­ar 2002 erfolgt die end­gül­ti­ge Umstel­lung von DM auf Euro. Neben vie­len ande­ren Ver­än­de­run­gen erge­ben sich auch bei den Frei­stel­lungs­auf­trä­gen neue Beträ­ge. Seit dem Jahr 2000 und der Hal­bie­rung des Spa­rer-Frei­be­trags beträgt das Frei­stel­lungs­vo­lu­men zur Zeit 3.100 DM für Ledi­ge und 6.200 DM für Ver­hei­ra­te­te.

Mit der Umstel­lung am 1. Janu­ar 2002 auf den Euro wird die Gren­ze, bis zu der Kapi­tal­erträ­ge steu­er­frei sind, für Ledi­ge 1601 Euro und für Ver­hei­ra­te­te 3202 Euro betra­gen. In die­sen Beträ­gen ist der Wer­bungs­kos­ten-Pausch­be­trag ent­hal­ten. Damit erhöht sich das Frei­stel­lungs­vo­lu­men um 31 DM, bzw. 62 DM. Um unnö­ti­ge Zins­ab­schlag­steu­ern zu ver­mei­den, soll­ten Sie daher in jedem Fall Ihre Frei­stel­lungs­auf­trä­ge über­prü­fen.