Schwarz-gelbes Sparpaket

Durch das Sparpaket der Bundesregierung kommen auf Bürger und Unternehmen neue finanzielle Belastungen zu.

Am 9. Juni hat die Bun­des­re­gie­rung ihre Plä­ne prä­sen­tiert, mit denen sie die Staats­ver­schul­dung in den Griff bekom­men und die im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Schul­den­be­gren­zung ein­hal­ten will. In dem Spar­pa­ket sind auch eine gan­ze Rei­he steu­er­li­cher Maß­nah­men ent­hal­ten, die aber direkt in ers­ter Linie Groß­un­ter­neh­men betref­fen. Die übri­ge Wirt­schaft ist daher in ers­ter Linie durch die Wei­ter­ga­be die­ser Mehr­be­las­tun­gen an die Kun­den betrof­fen.

  • Beim Eltern­geld bleibt der Höchst­be­trag von 1.800 Euro erhal­ten. Bei einem Net­to­ein­kom­men von über 1.240 Euro sinkt die Berech­nungs­grund­la­ge aller­dings von 67 auf 65 %.

  • Bis der Luft­ver­kehr in den Emis­si­ons­han­del ein­be­zo­gen wird, erhebt der Bund eine Luft­ver­kehrs­ab­ga­be für alle Pas­sa­gie­re, die von einem deut­schen Flug­ha­fen star­ten.

  • Eine Ein­schrän­kung der Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bei der Öko­steu­er soll Mehr­ein­nah­men von 1,5 Mil­li­ar­den Euro brin­gen.

  • Eine noch nicht näher spe­zi­fi­zier­te Finanz­markt­ab­ga­be soll Mehr­ein­nah­men brin­gen, ent­we­der als inter­na­tio­na­le oder als natio­na­le Lösung.

  • Die Bun­des­re­gie­rung will das Fis­kus­vor­recht im Insol­venz­ver­fah­ren wie­der ein­füh­ren. Die Abschaf­fung die­ses Vor­rechts habe zu einer erheb­li­chen Pri­vi­le­gie­rung von Ban­ken geführt.

  • Son­der­ge­win­ne der Ener­gie­kon­zer­ne von 2,3 Mil­li­ar­den Euro aus der geplan­ten Lauf­zeit­ver­län­ge­rung für Atom­kraft­wer­ke sol­len über eine Steu­er auf Brenn­ele­men­te abge­schöpft wer­den.