Höhere Anforderungen an Selbstanzeigen

Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.

Dis­ku­tiert wird ein schär­fe­res Vor­ge­hen gegen Steu­er­sün­der zwar regel­mä­ßig in der Poli­tik, aber pas­siert ist bis jetzt nur wenig. Der Grund dafür ist klar: Ohne die Aus­sicht auf Straf­frei­heit hat der Fis­kus nur wenig Hoff­nung, auch nur einen reui­gen Sün­der zu einer loh­nen­den Beich­te zu bewe­gen. Außer­dem bie­tet das Gesetz dem Staat schon reich­lich Hand­ha­be, um gegen Steu­er­sün­der vor­zu­ge­hen — immer­hin liegt die Höchst­stra­fe für Steu­er­hin­ter­zie­hung bei 10 Jah­ren Haft.

Nach­dem der Bun­des­ge­richts­hof vor eini­ger Zeit bereits die Vor­ga­ben für die Straf­zu­mes­sung ver­schärft hat — ab einem Hin­ter­zie­hungs­be­trag von einer Mil­li­on Euro ist eine Haft­stra­fe jetzt kaum noch ver­meid­bar — zieht er nun erneut die Zügel an: Eine Selbst­an­zei­ge hat ab sofort nur dann straf­be­frei­en­de Wir­kung, wenn der Steu­er­sün­der wie­der kom­plett in die Steu­er­ehr­lich­keit zurück­kehrt. Es genügt also nicht, wenn er von meh­re­ren bis­her den Finanz­be­hör­den ver­heim­lich­ten Aus­lands­kon­ten nur die­je­ni­gen offen­bart, deren Auf­de­ckung er fürch­tet; er muss hin­sicht­lich aller Kon­ten rei­nen Tisch machen. Die soge­nann­te Teil­selbst­an­zei­ge ist damit pas­se.

Ist die Steu­er­hin­ter­zie­hung erst ein­mal ent­deckt, kommt eine straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge nicht mehr in Betracht. Auch die­se Vor­schrift inter­pre­tiert der Bun­des­ge­richts­hof jetzt schär­fer: Ste­hen die Steu­er­fahn­der mit einem Durch­su­chungs­be­schluss vor der Tür, ist die Mög­lich­keit zur straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge ver­sperrt. Das gilt dann auch für ande­re Sach­ver­hal­te, die nicht Anlass für die Durch­su­chung sind, son­dern damit allen­falls in sach­li­chem Zusam­men­hang ste­hen.

Wie rele­vant die­se Ände­rung der Recht­spre­chung für vie­le Kapi­tal­an­le­ger ist, zei­gen zwei Daten. Zum einen hat die Bericht­erstat­tung über den Ankauf von Daten gehei­mer Schwei­zer Bank­kon­ten zu einem regel­rech­ten Boom von Selbst­an­zei­gen geführt: Seit Anfang des Jah­res haben sich nach Anga­ben der Deut­schen Steu­er­ge­werk­schaft fast 20.000 Steu­er­sün­der selbst ange­zeigt. Das ist bei­na­he zehn­mal so viel als sonst in einem gan­zen Jahr.

Zwei­tens ver­mel­det Nie­der­sach­sens Finanz­mi­nis­ter, man habe erfolg­reich eine CD mit rund 20.000 Kon­to­da­ten ange­kauft. Dabei han­delt es sich wohl um die Daten­samm­lung, die ursprüng­lich dem Land Baden-Würt­tem­berg ange­bo­ten wor­den war. Da die Finanz­ver­wal­tung die­se Daten­samm­lung bereits besitzt, ist es für die Betrof­fe­nen jetzt für eine Selbst­an­zei­ge zu spät: Seit dem 8. Juni 15:47 Uhr gel­ten die Steu­er­ver­ge­hen als ent­deckt.

Dass Not erfin­de­risch macht, zeigt unter­des­sen Spa­ni­en: Um die deso­la­te Haus­halts­la­ge in den Griff zu bekom­men, sol­len Steu­er­sün­der im Tausch für die Straf­frei­heit nied­rig ver­zins­te Staats­an­lei­hen kau­fen. Ange­sichts des­sen, dass es um die öffent­li­chen Finan­zen auch in Deutsch­land nicht gera­de rosig bestellt ist, ist es wohl nur eine Fra­ge der Zeit, bis die Poli­tik auch hier­zu­lan­de ähn­li­che Vor­schlä­ge auf den Tisch legt.