Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung der Eltern

Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.

Ver­zich­tet ein Kind gegen­über sei­nen Eltern auf künf­ti­ge Pflicht­teils­an­sprü­che und erhält es dafür im Gegen­zug von den Eltern wie­der­keh­ren­de Zah­lun­gen, dann ist das weder ein ent­gelt­li­cher Leis­tungs­aus­tausch noch eine Kapi­tal­über­las­sung des Kin­des an die Eltern. Dem­zu­fol­ge ist in den wie­der­keh­ren­den Zah­lun­gen auch kein Zins­an­teil ent­hal­ten, sodass sie weder ganz noch mit einem Zins- oder Ertrags­an­teil der Ein­kom­men­steu­er unter­lie­gen. Im Gegen­zug sind natür­lich die Zah­lun­gen der Eltern weder als Son­der­aus­ga­ben noch als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen steu­er­lich abzugs­fä­hig.